WAS ALLES NICHT FEHLT

Steuerbefreite Tischfußballer: Wer regelmäßig am Tischkicker spielt, betreibt Sport. Daher sind Verbände, die das Kickern fördern, gemeinnützig und können ganz oder teilweise von Steuern befreit werden. Das entschied das Hessische Finanzgericht. Der Kicker-Verband hatte geklagt, weil ihm das Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit der Begründung verweigerte, Tischfußball sei keine sportliche Beschäftigung.