Doch Drohnen-Einsatz bei Castor-Demos

WENDLAND Polizei bestätigt Angaben der BI Lüchow-Dannenberg, Demos per Drohne überwacht zu haben. De facto kommt das einer heimlichen Videoüberwachung gleich. Die aber ist ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat vom Gesetz nicht gedeckt

BERLIN taz/dapd | Die niedersächsische Polizei hat beim Schutz des Castortransports nach Gorleben eine Minidrohne für Aufklärungsflüge eingesetzt. Der mit Kameras bestückte, 91 Zentimeter lange Drehflügler sei während des Castortransports viermal verwendet worden, sagte eine Sprecherin der Polizeidirektion Lüneburg und bestätigte Angaben der Bürgerinitiative (BI) Lüchow-Dannenberg. Nach einem Testflug habe es drei Einsätze der Drohne gegeben. „Die Polizei nutzt den Drehflügler zur Dokumentation von Einsätzen und für Aufklärungszwecke“, fügte die Sprecherin hinzu.

Einsatzleiter Friedrich Niehörster sei unmittelbar nach Einsatzende noch nicht über die Flüge mit dem Gerät informiert gewesen, sagte die Polizeisprecherin weiter. Niehörster hatte nach dem Castoreinsatz vor der Presse Flüge der Drohne zunächst in Abrede gestellt.

Die BI Lüchow-Dannenberg bezeichnete die Ausspähung der Proteste gegen den Castortransport mithilfe der Drohne als „rechtlich äußerst problematisch“. Die ferngesteuerte Drohne sei von der Polizei erstmals bei einem Castortransport eingesetzt worden, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. „Fotos und Videoaufnahmen der Drohne verletzen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten“, kritisierte er. Nach Ansicht der Grünen-Fraktionschefin im Europäischen Parlament, Rebecca Harms, bestätigt der Einsatz der Drohne, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel seine Gültigkeit verloren hat. Da die Gorleben-Pläne politisch nicht durchsetzbar seien, greife der Staat zu allen Mitteln, den Bürgerprotest abzuwehren.

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