Kein Knast für Falk

Zwischenbilanz im Fall des Internetunternehmers: Ihm droht Verurteilung wegen versuchten schweren Betruges

Wenn nichts Überraschendes mehr passiert, wird der Milliardenerbe und Internetunternehmer Alexander Falk wegen versuchten Betruges in einem besonders schweren Fall verurteilt. Diese Zwischenbilanz hat gestern das Landgericht Hamburg gezogen, das seit fast zwei Jahren über Falk und fünf mitangeklagte Geschäftspartner verhandelt. Ein vollendeter schwerer Betrug an dem britischen Unternehmen Energis könne Falk bislang nicht nachgewiesen werden – unklar sei, ob bei Energis überhaupt ein Vermögensschaden eingetreten sei. Deshalb bleibe nur eine Verurteilung wegen versuchten Betruges – die aber, so der Vorsitzende Richter, sei „sehr wahrscheinlich“.

Die Staatsanwaltschaft will Falk wegen vollendeten schweren Betruges hinter Gitter bringen. Der Unternehmer, der von seinem Vater den Falk-Stadtplanverlag erbte, hatte 2003 seine Internetfirma Ision AG für den Preis von 812 Millionen Euro an Energis verkauft (siehe taz von gestern). Dieser Preis aber habe nur erzielt werden können, so die Anklage, weil Falk und seine Partner den vermeintlichen Wert des Unternehmens mit Scheingeschäften und Luftbuchungen in die Höhe getrieben hätten. 46,7 Millionen Euro habe Energis dadurch zu viel gezahlt.

Dem aber folgt das Gericht nach zwei Jahren Beweiserhebung nicht. Der Vorsitzende sagte dazu, dass ein Schaden der Energis durch einen überhöhten Kaufpreis nicht festgestellt werden könne, da der tatsächliche Wert der Ision AG nicht zu berechnen sei. Ob der Kaufpreis für ein Unternehmen angemessen war, könne sich nur an dessen objektiven Marktwert bemessen. Einen Markt aber habe es gar nicht gegeben, weil Energis der einzig ernsthafte Kaufinteressent war. Die Kammer sieht auch keine Notwendigkeit, zur Frage eines Vermögensschadens bei Energis weitere Sachverständige zu Rate zu ziehen. „Dieses Gericht denkt seit zwei Jahren über kaum etwas anderes so viel nach wie über dieses Kernproblem des Falles.“

Keinen Zweifel hat die Landgerichtskammer aber, dass Falk und seine Partner tatsächlich Scheinbuchungen vornahmen, um die Ision AG erfolgreicher darzustellen. Ein Freispruch, wie von Falk angestrebt, erscheint deshalb höchst unwahrscheinlich.

Sollte das Urteil tatsächlich auf versuchten schweren Betrug lauten, muss Falk wahrscheinlich nicht mehr ins Gefängnis. Der frühere Shootingstar der „New Economy“ hat wegen der Vorwürfe bereits knapp zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit würde auf eine Freiheitsstrafe angerechnet.

ELKE SPANNER