ERIC BONSE ÜBER DAS URTEIL DES EU-GERICHTS ZUR FINANZTRANSAKTIONSTEUER
: Monster ohne Biss

Mit der geplanten europäischen Finanztransaktionsteuer ist es wie mit dem Monster von Loch Ness: Gelegentlich taucht es für einen kurzen Moment auf, dann ist es wieder monatelang unauffindbar.

Mitwoch war wieder so ein Moment des kurzen Glücks: Das höchste EU-Gericht in Luxemburg hat eine Klage Großbritanniens gegen die „Financial Transaction Tax“ (FTT) zurückgewiesen. Auf den ersten Blick war dies ein Sieg für die FTT-Anhänger in Deutschland und Frankreich. Sie können ihr Projekt, das wegen des britischen Vetos in einer „verstärkten Zusammenarbeit“ von elf Euroländern läuft, ungestört weiterverfolgen. Doch in der Sache hat das Gericht gar kein Urteil gefällt. Das sei nicht möglich, da die FTT noch nicht existiert, so die Richter.

Die Klage kam also zu früh. Doch wenn die FTT eines Tages doch noch das Licht der Welt erblicken sollte, könnte London erneut klagen. Entsprechend entspannt nahm das britische Finanzministerium die Entscheidung aus Luxemburg auf. Es wird weiter für die Privilegien der Anleger und Spekulanten in der City of London kämpfen – die Entscheidungsschlacht um die FTT wurde nur vertagt.

Aber lohnt es sich überhaupt, für die Finanzsteuer zu kämpfen? Mit der ursprünglichen „Tobin Tax“, die die Spekulation bremst und die Gewinne umverteilt, hat sie nicht mehr viel zu tun. Geplant ist nur noch eine Börsensteuer light, die letztlich niemandem wehtut und wenig einbringt.

Selbst diese Börsensteuer light lässt auf sich warten. Finanzminister Schäuble hat offenbar andere Prioritäten, Attac und die FTT-Anhänger bei den Grünen und der SPD machen längst nicht mehr genug Druck. Man wird froh sein dürfen, wenn die Steuer noch vor der Europawahl Ende Mai kommt. Ein gutes Monster, das die Märkte in Angst und Schrecken versetzt, ist die FTT nicht mehr – leider.

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