Insolvenzverfahren gegen Prokon eröffnet

ENERGIE Die Anleger des Windparkbetreibers müssen wahrscheinlich mit hohen Verlusten rechnen

ITZEHOE dpa | Gut drei Monate nach dem Antrag hat das Amtsgericht Itzehoe das Insolvenzverfahren über das Windanlagenunternehmen Prokon eröffnet. Betroffen von dem Verfahren ist die Prokon Regenerative Energien GmbH mit 480 Mitarbeitern. Andere Firmen aus dem Prokon-Bereich mit gut 800 Mitarbeitern sind nicht insolvent.

Die Prokon Regenerative Energien GmbH sei zahlungsunfähig und überschuldet. Forderungen von 391 Millionen Euro stünden flüssige Mittel von 19 Millionen Euro gegenüber. „Es besteht eine Liquiditätsunterdeckung von rund 95 Prozent“, heißt es im Eröffnungsbeschluss.

Das Unternehmen warb mit einer hoch verzinsten Anlage in ökologisch orientierte Sachwerte wie Windparks. Als Rendite versprach Prokon seinen Anlegern mindestens 6 Prozent und zahlte auch bis 2013 zuverlässig. Verbraucherberater und Anlegerschützer bewerteten die Prokon-Genussrechte seit Jahren als intransparent und riskant und rieten vom Kauf ab.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Besitzer von Prokon-Genussrechten nun ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 15. September gesetzt. Es geht davon aus, dass die Inhaber der Genussrechte Gläubiger des Unternehmens sind und nicht Miteigentümer. Wegen der speziellen Form der Finanzierung des Unternehmens mussten zunächst komplexe Rechtsfragen geklärt werden.

Wie viel Geld Anleger noch erhalten, ist unklar. Nach den Erkenntnissen des Gerichts sind die Vermögenswerte des Unternehmens, vor allem sind das die Windparks, weniger wert als das eingezahlte Kapital der Anleger. Das Gericht ermittelte eine Unterdeckung von 474 Millionen Euro. Auf Finanzseiten im Internet spekulieren Bilanzexperten über mögliche Insolvenzquoten zwischen 35 und 60 Prozent.