Radfahrer sollen auf die Straße

VERKEHR Radler dürfen nicht ohne Grund gezwungen werden, auf Radwegen zu fahren, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Der ADFC will nun dafür sorgen, dass sie öfter auf die Straße dürfen

Der ADFC will verstärkt gegen benutzungspflichtige Radwege vorgehen. „Wir werden die Verkehrslenkung Berlin bitten, benutzungspflichtige Radwege zu prüfen“, sagt die Vereinsvorsitzende Sarah Stark.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche. Dessen Aussage: Eine Kommune darf Radfahrern nur dann vorschreiben, einen Radweg zu benutzen, wenn die Gefahrenlage an der Stelle deutlich höher ist als normalerweise. „Das kann zum Beispiel zweistreifiges Rechtsabbiegen sein oder eine Autobahnauffahrt“, erläutert Stark. In solchen Fällen mache ein übersichtlich gebauter Radweg Sinn. Häufig seien Radfahrer auf Radwegen jedoch durch parkende Autos oder Büsche und Bäume vom fließenden Autoverkehr abgeschnitten – und würden deswegen an Kreuzungen nicht gesehen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geht derzeit von rund 625 Radwegen in Berlin aus, davon seien ungefähr 110 benutzungspflichtig, erkennbar an dem runden blauen Verkehrsschild. „Es gibt beispielsweise große Kreuzungen, wo es zu gefährlich wäre, wenn man die Benutzungspflicht aufheben würde“, sagt Sprecherin Petra Rohland. Ob die Verkehrslenkung nun von sich aus sämtliche benutzungspflichtigen Radwege überprüft, könne sie noch nicht sagen. Zunächst müsse man die Urteilsbegründung abwarten. Außerdem stehe 2011 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung an, die solche Überlegungen beeinflussen könnte.

Der ADFC kann nur mit einer Bitte auf die Verkehrslenkung zugehen und einige Beispiele mitliefern. Stark nennt als konkrete Orte die Schönhauser Allee, die Frankfurter Allee und die Skalitzer Straße. Formlos kann sich auch jeder Berliner an die Verkehrslenkung wenden. Und: „Wer gegen die Benutzungspflicht eines Radweges klagen will, muss nachweisen, dass er ihn selbst nutzt“, sagt Stark. Darüber hinaus müsse der Kläger darlegen, dass er nicht schon länger als ein Jahr mit der umstrittenen Beschilderung lebt. Sonst würden die Gerichte annehmen, dass es so schlimm doch nicht sei. SVENJA BERGT