FISCHER-PROZESS
: Berufung eingelegt

MÜNCHEN | Nach dem Urteil in der Prostituierten-Affäre um den Schauspieler Ottfried Fischer hat die Staatsanwaltschaft in einem Fall Berufung eingelegt. Sie ficht das Urteil, eine Geldstrafe von 14.400 Euro wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, gegen einen ehemaligen Bild-Mitarbeiter an, der im Sommer 2009 ein Sexvideo für 3.500 Euro gekauft haben soll. Für vier weitere Verurteilte nahm die Anklagebehörde die Rechtsmittel zurück. (dpa)