ZULANGEN, ABER RICHTIG!
: Langfinger lohnt sich nicht

DÜSSELDORF epd/taz | Vehement wird eingedroschen auf unsere verdienten Geldinstitute und ihre diversen Großprojekte. Gestern nun tickerten die Groschengriffel von epd Gutes für die Geldspeicher-Sippe: „Kein Schadensersatz wegen gebrochenem Finger an Geldautomat“, beruhigte man die Banker. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage eines Kunden abgewiesen, der Schmerzensgeld von seinem Institut wollte, weil er sich beim Geldholen zu blöd angestellt hatte. Gierig war der Mann mit ganzer Patschhand an das Kneteausgabefach gegangen, das daraufhin mit sofortiger Schließung und Brechung eines Fingers reagierte. Keine Schuld, so der Kadi, träfe dabei die Bank: Sie sei „ihrer Pflicht zur Wartung und Kontrolle der Geldautomaten nachgekommen“ und „nicht verpflichtet, vor fernliegenden und unabsehbaren Gefahren zu schützen.“ Außerdem hätten die Scheine „daumendick über die Klappe“ herausgeragt. Recht so!