Mecklenburg gebührenfrei

Die schwarz-rote Koalition in Mecklenburg-Vorpommern will keine Gebühren für das Erststudium erheben. Das steht im Koalitionsvertrag, der am Montag in Schwerin unterzeichnet wurde. Somit dürfte auch Schleswig-Holstein gebührenfrei bleiben. Das Land hat seine Entscheidung vom Nachbarn abhängig gemacht. Allerdings will Schwerin ein „Studienkontenmodell“ einführen, wie ein Sprecher der SPD-Fraktion mitteilte. Es soll sich am Vorbild von Rheinland-Pfalz orientiert. Die dort 2004 eingeführten Konten belohnen Studierende, die vor Ende der Regelstudienzeit fertig werden, mit „Guthaben für kostenlose Weiterbildung“. Langsame Studenten, die länger als das 1,75-fache der Regelzeit brauchen, werden in Rheinland-Pfalz mit einer Gebühr von 650 Euro pro Semester bestraft. Dieses Modell ist weniger streng als das so genannte „Langzeitgebührenmodell“, dass die Hochschüler schon nach zwei Semestern Überziehung zur Kasse bittet.

Die Frage ist nun, ob Kiels Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) seine Gebührenpläne in den Papierkorb wirft. „Das Thema ist im Kabinett noch nicht auf der Tagesordnung“, sagt sein Sprecher Harald Haase. Es müsse erst geprüft werden, was der mecklenburg-vorpommerische Beschluss bedeute. In der Kieler SPD-Fraktion, die sich entschieden gegen Gebühren wendet, wertete man die Schweriner Koalitionsaussage eindeutig „positiv“. KAJ