Nonnenmacher bleibt vorerst

FINANZEN HSH-Aufsichtsratschef Kopper lässt mögliche Pflichtverletzung prüfen. Rausschmiss oder einvernehmliche Trennung erst danach. Vorsitzender des Untersuchungsausschusses wehrt sich

Im Falle einer Trennung wären mehrere Millionen Euro Abfindung fällig

Bei der Aufsichtsratssitzung der HSH Nordbank am heutigen Donnerstag wird doch noch nicht über eine Ablösung des Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher entschieden. Damit zeichnet sich ab, dass der Manager über den Jahreswechsel hinaus bleiben wird. Die Oppositionsparteien der Eigentümerländer Hamburg und Schleswig-Holstein warfen den Landesregierungen vor, sich vom Aufsichtsratschef Hilmar Kopper auf der Nase herumtanzen zu lassen. „Die Landesregierung darf sich vom Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in die Feder diktieren lassen, wer bei der HSH Nordbank die Verantwortung trägt“, sagte Monika Heinold von den Grünen im Kieler Landtag.

Kopper prüfe, ob sich Nonnenmacher einer „groben Pflichtverletzung“ schuldig gemacht habe, sagte ein Sprecher der Hamburger Finanzbehörde. In diesem Fall könnte der Bankchef gefeuert werden. Sollte keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden können, müsste sich die Bank einvernehmlich von ihrem Vorstandsvorsitzenden verabschieden. In diesem Fall wäre eine mehrere Millionen Euro schwere Abfindung fällig.

Die Landesregierungen hatten Kopper Mitte November aufgefordert, die Trennung von Nonnenmacher einzuleiten. Der Fraktionschef der Hamburger Grünen (GAL) hatte sogar gedroht, andernfalls die schwarz-grüne Koalition platzen zu lassen. Nonnenmacher wird vorgeworfen, an einer verlustträchtigen Bilanzverschönerung beteiligt gewesen zu sein. Außerdem wird ihm vorgeworfen, für Spitzeleien in der Bank und deren Umfeld verantwortlich zu sein.

Unterdessen hat sich der Vorsitzende des Hamburger HSH-Untersuchungsausschusses Harald Krüger (CDU) dafür gerechtfertigt, dass er eine erneute Vernehmung Nonnenmachers von der Tagesordnung genommen hat: Wegen der kurzen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode hätte die Vernehmung nicht in den Abschlussbericht einfließen können, aber wichtige Kapazitäten gebunden. GERNOT KNÖDLER