Gericht stützt Cross-Border

GELSENKIRCHEN dpa/taz ■ Gegner so genannter Cross-Border-Geschäfte haben vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Niederlage erlitten. Die Stadt Bochum hatte ihr Kanalnetz 2003 an einen US-Investor verleast. Einem Bürgerbegehren wurde nicht gefolgt, ein Bürgerentscheid wurde nach Vertragsunterzeichnung nicht mehr durchgeführt. Dennoch hat die Stadt laut Urteil nicht gegen Vorschriften verstoßen.