Spielbank hilft beim Entzug

Im Dezember zieht das Casino im Hotel Interconti an die Esplanade um. Die Spielbank Hamburg führt dort biometrische Kontrollen für Spieler ein, die sich wegen ihrer Sucht haben sperren lassen

von ELKE SPANNER

Die Spielbank Hamburg verschärft notgedrungen den Spielerschutz. Wenn am 1. Dezember das neue Casino an der Esplanade eröffnet, wird dort ein biometrisches System in Betrieb gehen, das wegen Spielsucht gesperrte Spieler erkennt. Die Maßnahme ist eine Konsequenz, die die Spielbank aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Dezember 2005 gezogen hat. Das Gericht hatte verlangt, Süchtige effektiver von Automaten und Spieltischen fernzuhalten.

Glücksspiel gilt unter Fachleuten als „harte Droge“. Rund 8.000 Menschen in Hamburg gelten als süchtig nach Roulette, Black Jack, Poker. Die persönlichen Konsequenzen sind zumeist fatal: Pathologische Spieler brauchen für ihre Einsätze Geld, ihre Delinquenz ist hoch. Wegen der enormen Folgeschäden wurden Glücksspiele in der Geschichte immer wieder verboten. Populärstes Beispiel: 1774 wurde das staatliche Casino in Venedig geschlossen, weil zu viele Venezianer ihr gesamtes Vermögen dort gelassen hatten.

Auch dem deutschen Staat sind die Gefahren bewusst. Deshalb ist das Glücksspiel per Gesetz verboten und nur in dafür lizensierten Spielbanken erlaubt. Deren Mitarbeiter sind angehalten, selbst ein Augenmerk auf die Spieler zu haben und diese anzusprechen, sobald sie Suchterscheinungen zeigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spielbank Hamburg werden entsprechend geschult.

Der dadurch gebotene Schutz ist allerdings begrenzt. Weder das Casino noch die Stadt haben ein wirkliches Interesse daran, gefährdete Spieler von den Roulette-Tischen und Automaten fernzuhalten, denn sie verdienen kräftig an ihnen. Die Spielbank Hamburg ist aufgrund ihrer Millioneneinnahmen größter Steuerzahler der Stadt. Entsprechend hat Hamburg in den vergangenen Jahren immer mehr Außenstellen lizensiert – zuletzt öffnete Ende 2002 ein Automatencasino an der Mundsburg.

Wer als pathologischer Spieler aufgefallen ist, kann vom Casino-Betreiber gesperrt werden. Viele Süchtige lassen sich selber sperren, weil sie ihre Abhängigkeit nicht in den Griff bekommen. Über 20.000 „Selbstsperren“ gibt es in Deutschland. Dennoch verzocken immer wieder auch solche Spieler ihr Geld, denen der Zutritt zu den Geräten verwehrt sein sollte. Der Bundesgerichtshof hatte darum zwei Frauen Recht gegeben, deren Männer trotz Selbstsperre Geld verspielt hatten – in Automatensälen, die ohne Passkontrolle zugänglich waren.

Die Automatensäle sind besonders tückisch, denn dort muss der Ausweis erst an der Kasse vorgelegt werden. So kassieren die Betreiber, wenn die Spieler Verluste machen, müssen aber die Gewinne nicht auszahlen, wenn die Sperre an der Kasse auffliegt.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Süchtige unter diesen Umständen das verzockte Geld zurückfordern können. Gleichzeitig hat er verlangt, den Spielerschutz zu effektivieren. Das biometrische System, das die Spielbank Hamburg nun in der neuen Dependance an der Esplanade einsetzen wird, hat sich bereits im Automatencasino an der Mundsburg bewährt.