RUNDFUNKBEITRAG
: Verfassungskonform

KOBLENZ | Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs verfassungsgemäß. Das Gericht in Koblenz entschied am Dienstag, dass auch die Ausgestaltung des Beitrags für gewerbliche Betriebe nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Geklagt hatte ein Straßenbauunternehmen aus Montabaur mit mehreren Niederlassungen. Auch Bayern befasst sich derzeit mit dem Rundfunkbeitrag. (epd)