Zu wenig Einfluss

URTEIL Bundesverfassungsgericht gibt Jura-Professor Recht, der gegen das Hochschulgesetz klagte

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag der Klage des Jura-Professors Michael Köhler gegen das Hamburgische Hochschulgesetz von 2003 in Teilen stattgegeben. Die Freiheit der Wissenschaft sei in Gefahr, weil die Professoren in den Fakultäten zu wenig Mitsprache hätten. Die Art, wie in den Paragrafen 90 und 91 die Kompetenzen des übergeordneten Dekanats und Präsidiums geregelt sind, seien „nicht mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar“, schreiben die Richter.

Konkret monieren die Karlsruher Richter, dass die Fakultätsräte nur ein „beschränktes Mitwirkungsrecht“ bei der Wahl ihres Dekans haben. Daran war 2009 die Wahl des kritischen Theologen Hans-Martin Gutmann zum Dekan der Geisteswissenschaften gescheitert (taz berichtete). Auch die Trennung von einem Dekan sei nicht „selbstbestimmt“ möglich.

Dabei habe der Dekan „weitreichende Steuerungsmöglichkeiten“ etwa bei der Frage, wofür Geld ausgegeben werde und welche Lehrstühle neu besetzt werden. Die Richter kritisieren ferner, dass die Struktur- und Entwicklungsplanung der Uni vom Hochschulrat beschlossen wird, in dem „der Einfluss der Hochschullehrer stark begrenzt ist“.

Das Urteil ist eine Ohrfeige für Ex-Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos), der unter der CDU-Regierung von 2001 bis 2008 die Hochschulen umbaute. Der Gesetzgeber müsse ein gerade in wissenschaftsrelevanten Fragen „hinreichendes Niveau der Partizipation“ gewährleisten, mahnen die Richter. Geschehe dies nicht, sei es „verfassungswidrig“. Maßgebend sei „das Gesamtgefüge der Hochschulverfassung“. Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach (CDU) ließ erklären, das Urteil bestätige die Reformbemühungen ihres Hauses. Linke Hochschulgruppen fordern jetzt mehr demokratische Rechte für alle Statusgruppen. KAIJA KUTTER