miethai: diskriminierungsschutz
: Benachteiligen verboten!

Seit Mitte August ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Es soll Menschen vor Benachteiligungen wegen „Rasse“, Geschlecht, Behinderung etc. schützen. Im Bereich des Mietrechts geht es ihm insbesondere um den Schutz von Mietern und Mietinteressenten. Ein absolutes Benachteiligungsverbot auf dem Wohnungsmarkt besteht bei den Merkmalen „Rasse“ und „ethnische Herkunft“. Dieses Verbot ist grundsätzlich von jedem Vermieter zu beachten – egal ob privater Kleinvermieter oder großes Wohnungsunternehmen. „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ sind im umfassenden Sinn zu verstehen. Insbesondere der Kategorie „Rasse“ soll nach Absicht des Gesetzgebers eine Signalwirkung im Hinblick auf die Ächtung jedweder Form von Rassismus zukommen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet nicht nur unmittelbare, sondern auch so genannte mittelbare Benachteiligungen. Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe und so weiter eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. Mittelbare Benachteiligungen sind hingegen dem Anschein nach neutrale Vorschriften oder Kriterien, die aber darauf abzielen, Personen wegen ihres Geschlechts, ihrer „Rasse“ etc. zu benachteiligen. Begründet etwa ein Vermieter gegenüber einem Mietinteressenten seine Ablehnung damit, dass die vorgelegte Aufenthaltserlaubnis im Hinblick auf die Dauer des Mietverhältnisses nicht ausreichend sei, liegt ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Denn das Kriterium Aufenthaltserlaubnis kann ja nur bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auftreten.

Benachteiligte Mieter und Mietinteressenten müssen ihre Ansprüche gegenüber Vermietern innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin ist eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet worden, an die sich Betroffene wenden können.

ANDREE LAGEMANN ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 431 39 40, www.mhm-hamburg.de