VW-Gesetz
: Der überforderte Shareholder

Wenn der Ministerpräsident von Niedersachsen öffentlich beklagt, er habe VW nicht im Griff, klingt das zunächst nach eitler Anmaßung. Wenn er den Konzern, in dessen Aufsichtsrat er sitzt, mit dem Augiasstall vergleicht, ist das geschäftsschädigend. Und wenn Christian Wulff einen Wirtschaftskapitän wie Piëch lauthals zum Rücktritt auffordert, fragt man sich wirklich, was der Staat im Kreis der VW-Aktionäre verloren hat.

KOMMENTARVON JAN KAHLCKE

Falls die marktradikale EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes noch Argumente gegen das VW-Gesetz gesucht hat – Wulff liefert sie mit seinem ebenso demonstrativen wie glücklosen Interventionismus.

Dabei lag die Stärke des VW-Gesetzes immer eher im Verborgenen, als im großen öffentlichen Auftritt: Es berechtigt nämlich zu einem diskreten „Nein“ in allen strategischen Fragen der Konzernentwicklung. Damit haben Wulffs Vorgänger im Stillen für ihr Land gewirkt. Arbeitsplatzverlagerung ins Ausland? Betriebsbedingte Kündigungen? Tarifsenkungen? Ohne das Plazet aus Hannover ging in Wolfsburg nichts von alledem. VW blieb eine beschützte Werkstatt für die Arbeiterelite.

Kippt das VW-Gesetz, ist damit endgültig Schluss. Dann ist Wulff zwar um eine Bühne ärmer. Aber er kann dann die restlichen VW-Anteile versilbern, um seinen Haushalt zu sanieren.