Nanotechnologie
: Kennzeichnung und Zulassung

Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) hat Neuland betreten. Zusammen mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) und dem Institut für Wirtschaftsforschung (IÖW) hat es erstmals eine Verbraucherkonferenz über den Einsatz der Nanotechnologie in den Bereichen Lebensmittel, Kosmetika und Textilien durchgeführt. Sechzehn Laien wurden in einem mehrwöchigen Prozess über die Chancen und Risiken der Nanotechnologie gebrieft. Zum Abschluss diese Woche übergaben sie ihr Votum Vertretern des Bundestages. Das Ergebnis: Die Politik sollte sich dringend um die Nanotechnologie kümmern. So fordern die Laien unter anderem eine „Nano“-Kennzeichnung. Produkte, die Partikel in der Gößenordnung von 10[–9]Metern enthalten, sollten auch für den Verbraucher klar erkennbar sein. Nanoskalige Inhaltsstoffe von Lebensmitteln und Verpackungen sollten zudem einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Insbesondere der Einsatz in Lebensmitteln wird als „sensibel“ eingeschätzt. Hier sollte deshalb die Nanotechnologie nur für „wirklich wichtige Themen“, etwa zur Qualitätssicherung oder besseren Haltbarkeit der Lebensmittel, genutzt werden. Gefordert wurde auch, dass für die Risikoforschung mehr Geld zur Verfügung gestellt wird.

Ob die Politiker das Bürgervotum berücksichtigen werden, ist offen. In den USA ist man da zum Teil schon etwas weiter. Nanoprodukte, die als Bakteriozid verwendet werden sollen, sind seit wenigen Tagen genehmigungspflichtig. WOLFGANG LÖHR