Auch ohne Verdacht auf Stasi-Jagd

SPD und Union beschließen eingeschränkte Regelanfrage. Konkrete Vorwürfe unnötig

BERLIN taz ■ Gestern einigte sich die große Koalition endgültig darauf, die Regelanfrage nicht fortzusetzen. SPD-Bundestagsvize Wolfgang Thierse und der stellvertretende Unionsfraktionschef Arnold Vaatz bestätigten dies nach einem Gespräch der Fraktionsspitzen.

Nur noch hochrangige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Spitzenpolitiker sollen künftig auf eine frühere Stasi-Mitarbeit überprüft werden. Damit ist ein genereller Stasi-Check für Ostdeutsche in diesen Berufen vom Tisch. Anders als im Gesetzentwurf von SPD, Union und Grünen ursprünglich vorgesehen, entfällt aber die Notwendigkeit eines Verdachtes für eine solche Überprüfung. Diese Art der Regelanfrage soll auf fünf Jahre befristet werden.

Vollständig wegfallen wird das in der ursprünglichen Novelle vorgesehene „Vorhalteverbot“. Damit sollte eigentlich verhindert werden, dass einem Beschäftigten eine Stasi-Tätigkeit nach Ablauf von 15 Jahren noch immer vorgeworfen werden darf. Der Gesetzesentwurf wird nächste Woche im Bundestag verhandelt und soll zum Jahresende in Kraft treten. DAS