Gericht stärkt Abgeordnete

PARLAMENT Der Senat darf Kleine Anfragen nicht mit dem Hinweis, der Aufwand sei zu groß, unbeantwortet lassen – er muss die Absage inhaltlich begründen

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Beantwortung Kleiner Anfragen durch den Senat drei zentrale Feststellungen getroffen:

■ Eine Ablehnung muss begründet werden – und zwar nicht nur formal, sondern inhaltlich.

■ Eine Teilantwort ist besser als gar keine.

■ Akten sind nicht alles: Anfragen zielen auf das Wissen der Regierung und dazu gehört auch das, was in deren Köpfen gespeichert ist.

Wenn der Senat Kleine Anfragen von Bürgerschaftsabgeordneten nicht beantwortet, muss er das inhaltlich begründen. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht am Dienstag im Streit über eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Mathias Petersen geurteilt. Das Gericht wies überdies darauf hin, dass sich der Senat bei seiner Antwort nicht auf die Aktenlage zurückziehen könne. Er habe die Erinnerung von Senatoren, Staatsräten und Verwaltungsleuten zu Rate zu ziehen.

Petersen hatte geklagt, nachdem er mehrere Anfragen zu einem Thema gestellt und darauf nur ausweichende Antworten erhalten hatte. In der Anfrage, die den Anlass zu der Klage gab, wollte er wissen, welche Senatoren oder Staatsräte zwischen 2004 und 2007 Gespräche mit Reedern oder Investoren über einen zweiten Kreuzfahrtterminal in Altona führten. Der Senat antwortete, diese Gespräche seien nicht dokumentiert und die Beantwortung der Frage „in der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich“.

Diese Begründung sei formelhaft und reiche daher nicht aus, urteilte das Gericht. Der Senat müsse begründen, warum er keine Antwort geben könne. Sollte es unmöglich sein, alle nötigen Dokumente fristgerecht auszuwerten, müsse der Senat eine Teilantwort geben und das kennzeichnen. Es gelte das Prinzip „so viel Antwort wie möglich“.

Petersen wertete das Urteil als Stärkung aller Abgeordneten. „Das einzige Recht, das wir individuell haben, ist das der Kleinen Anfrage“, sagte Petersen. Unter den Bedingungen des neuen Wahlrechts mit Wahlkreisen könne es ein Informationsinstrument für die Bürger sein.

Carsten Lüdemann, Staatsrat in der Senatskanzlei, erinnerte an den Aufwand, den 2.000 Kleine Anfragen ohnehin schon verursachten. Wegen der Abläufe im Senat stünden de facto oft nur zwei Tage für die Antwort auf Arbeitsebene zur Verfügung. Eine so allgemein gehaltene Anfrage wie die Petersens sei unmöglich zu beantworten. Dass jetzt nicht dokumentierte Vorgänge in die Antworten einbezogen werden müssten, erhöhe den Aufwand weiter. Denn künftig müsse der Senat für die Antworten Informationen neu erstellen. KNÖ