„Designer-Babys“ bleiben Streitthema

PID Abgeordnete aller Parteien legen Gesetzentwurf zur begrenzten Zulassung von Gentests an Embryonen vor. Konkurrierende Anträge werden folgen. Der Bundestag entscheidet wohl Anfang nächsten Jahres

BERLIN dpa/dapd/afp | Im Streit um die Präimplantationsdiagnostik (PID) hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen am Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach sollen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen vor ihrer Einpflanzung nur in zwei Ausnahmefällen erlaubt werden: wenn die Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung wissen oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Zur Vermeidung von Missbrauch soll eine Ethikkommission zustimmen, die Frau schriftlich einwilligen und die PID nur an Zentren mit Lizenz vorgenommen werden.

Mitinitiator Peter Hintze (CDU) sagte, er rechne mit „starker Unterstützung“ in der Unionsfraktion, nicht aber mit einer Mehrheit. Der CDU-Parteitag hatte im November mit knapper Mehrheit ein Verbot der PID befürwortet. Ulrike Flach von der FDP sagte, sie gehe davon aus, dass der Großteil ihrer Fraktion den Antrag unterstützt. Für die Sozialdemokraten erklärte Carola Reimann, in ihrer Fraktion seien alle Positionen vertreten. Sie zeigte sich aber zuversichtlich, dass ein sehr großer Teil der Fraktion ihren Antrag unterstütze. Bei Grünen und Linkspartei sind die Mehrheitsverhältnisse unklar.

Der Gesetzentwurf schaffe Rechtssicherheit für betroffene Paare und Ärzte, sagte Peter Hintze. Ulrike Flach wehrte sich gegen den Vorwurf, „die Büchse der Pandora“ zu öffnen. Der Entwurf verbiete Designer-Babys und die Auswahl des Geschlechts der Kinder. SPD-Expertin Carola Reimann betonte, ohne eine solche Regelung lasse man Paare und vor allem Frauen sehenden Auges in einen Schwangerschaftskonflikt laufen.

Im Bundestag wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres über drei Anträge entschieden, die jeweils von Abgeordneten aller oder mehrerer Fraktionen getragen werden. Neben dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf werden die strikten Gegner der PID um den CSU-Abgeordneten Johannes Singhammer und Volker Beck von den Grünen ebenfalls einen Antrag vorlegen. Zudem gibt es eine weitere Gruppe von Abgeordneten, die die Zulassung der Gentests an Embryonen noch enger begrenzen will.

Die Debatte hatte im Sommer ein Urteil des Bundesgerichtshofs ausgelöst. Nach der Selbstanzeige eines Berliner Gynäkologen hatten die Richter die Gentests an Embryonen für vereinbar mit dem Embryonenschutzgesetz erklärte. Nach Ansicht des Parlaments wurde so eine gesetzliche Regelung notwendig.