Knast neu definiert

SICHERUNGSVERWAHRUNG Justiz- und Innenbehörde planen, als gefährlich eingestufte Straftäter im Untersuchungsgefängnis zu therapieren

„Wir streben eine länderübergreifende Therapieeinrichtung im Nordverbund an“

Ralf Kunz, Innenbehörde

Der Plan des CDU-Senats, langjährige Sicherungsverwahrte, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) freizulassen sind, im Zentralkrankenhaus des Untersuchungsgefängnisses Holstenglacis zur Therapie einzuschließen, stößt auf Kritik. „Ich habe Zweifel, ob eine Unterbringung in der Untersuchungshaftanstalt den Maßstäben gerecht wird, die der Europäische Gerichtshof für solche Fälle formuliert hat“, sagt SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel.

Christiane Schneider, Innenexpertin der Linkspartei geht noch weiter: Sie hält das vom Bundestag verabschiedete neue Therapie-Unterbringungsgesetz für verfassungswidrig, da es eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr sei und so etwas in die Zuständigkeit der Länderparlamente falle.

CDU-Innensenator Heino Vahldieck hatte bekannt gegeben, dass zu entlassene Sicherungsverwahrte, die weiterhin als gefährlich gelten, ab dem 1. Januar in einem Trakt des Gefängnis-Krankenhauses untergebracht werden. „Ein Flügel ist leer und wird der Sozialbehörde unterstellt, da die Therapie im Vordergrund steht“, sagt Ralf Kunz, Sprecher der Innenbehörde. Diese sollen Psychiater des Klinikums Nord durchführen.

Nach dem EGMR-Urteil darf bei der Unterbringung kein Bezug zum Strafvollzug bestehen. „Untersuchungshaft ist kein Strafvollzug. Deswegen haben wir diese Bedingung mit unserer Regelung erfüllt“, sagt Vahldieck. Vorrausetzung für die weitere Unterbringung eines zu entlassenen Sicherheitsverwahrten, ist ein Antrag der Justizbehörde beim Landgericht, das zwei Gutachten einzuholen hat. Wird in beiden eine „psychische Störung“ festgestellt, kann eine Einweisung in die Therapieeinrichtung vom Gericht angeordnet werden, wenn es keine Gründe für eine Freilassung mit Auflagen gibt. „Es gibt auch Betrüger in Sicherungsverwahrung, die für Menschen nicht als gefährlich gelten“, sagt Kunz.

Die Verwahrung ist zunächst auf 18 Monate begrenzt. „Dann muss erneut entschieden werden, ob der Mann mit Auflagen als geheilt entlassen werden kann“, sagt Kunz. Dann käme auch der Einsatz elektronischer Fußfesseln in Betracht.

Kunz betont, dass die Unterbringung im Gefängnis keine „optimale“, sondern nur eine Übergangslösung sei. „Wir streben eine länderübergreifende Therapieeinrichtung im Nordverbund an“, so Kunz. Die Behörden müssten allerdings vorbereitet sein, damit nicht wieder ein Sicherungsverwahrter plötzlich unvorbereitet auf freien Fuß komme. In nächster Zeit steht die Entlassung von 14 Sicherungsverwahrten an. KAI VON APPEN