das wichtigste
: Keine Tarifumstellung ohne Einverständnis

POTSDAM dpa ■ Die Umstellung eines Telefontarifs ohne Einverständnis des Kunden ist rechtswidrig. Das entschied jetzt das Landgericht Bonn nach einer Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg. Diese hatte die Klage eingereicht, nachdem sich massenhaft Verbraucher über unfreiwillige Tarifumstellungen beschwert hatten. Meist begann alles mit einem unerwünschten Werbeanruf, der dem Telekom-Kunden einen neuen Tarif schmackhaft machen wollte. Doch selbst bei ausdrücklicher Ablehnung sei kurz danach eine Vertragsbestätigung für eine automatische Umstellung auf den neuen Tarif beim Kunden eingegangen. Wer sich nicht wehrte, musste nach dem neuen Tarif zahlen – unfreiwillig. Genau dieser Umstellung ohne Einverständnis des Verbrauchers schiebe das sogenannte Anerkenntnisurteil vom 20. November einen Riegel vor, hieß es (Az: 1 O 521/05).