Freispruch im Rossmann-Mord

Knapp ein Jahr nach dem Mord an einer 46-jährigen Mitarbeiterin des Drogeriemarktes Rossmann hat das Berliner Landgericht einen 20-jährigen Tatverdächtigen freigesprochen. Es gebe keine ausreichenden Beweise zur Überführung des angeklagten Hilfskochs, hieß es gestern im Urteil. Die Ehefrau und Mutter dreier Töchter war am späten Nachmittag des 10. Dezember 2005 an der Filiale in Berlin-Buch erstochen worden. Die einzigen Indizien waren Aussagen unter anderem von zwei Kolleginnen der Angestellten sowie einige Fasern von ihrer Kleidung. Die Fusseln waren auf einem Shirt in einem Schrank der Schwester des Hilfskochs gefunden worden. „Die Faserspuren deuten nicht unmittelbar auf den Angeklagten als Täter“, so der Richter in der Urteilsbegründung. In der Wohnung der Schwester waren nach Angaben der Verteidigung seinerzeit mehrere Männer ein- und ausgegangen, die zum Teil einen kriminellen Hintergrund haben. dpa