Gauck darf Nazis Spinner nennen

URTEIL Karlsruhe weist Klage der NPD gegen Bundespräsidenten ab

KARLSRUHE taz/dpa | Bundespräsident Joachim Gauck darf Rechtsextremisten und NPD-Anhänger „Spinner“ nennen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag eine Klage der NPD ab, mit der die rechtsextreme Partei gegen entsprechende Äußerungen des Staatsoberhauptes vor Schülern vorgegangen war. Gauck hatte Ende August, also kurz vor der Bundestagswahl, Widerstand gegen die NPD begrüßt. Damals ging es um deren Proteste gegen ein Asylbewerberheim. Laut Gericht hat Gauck mit der Äußerung das Neutralitätsgebot nicht überschritten. Auch bei einer weiteren Entscheidung verlor die NPD.

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