Der Fall Kurnaz droht zu verjähren

Ausgesagt hatte der im August 2006 nach Bremen zurückgekehrte Murat Kurnaz, dass ihm ein Bundeswehrsoldat in einem Gefangenenlager im afghanischen Kandahar in Anwesenheit eines weiteren deutschen Soldaten den Kopf auf den Boden geschlagen habe. Das war vor der Verschleppung Kurnaz’ in das US-Gefangenenlager Guantánamo Anfang 2002. Nun droht der Fall zu verjähren. Sollte es der Staatsanwaltschaft Tübingen nicht bis Anfang Januar gelingen, bestimmte Soldaten als mögliche Täter zu ermitteln, müssten die Ankläger das Verfahren einstellen, sagt Behördenchef Walter Vollmer. „Wir versuchen, das noch im Dezember hinzubekommen.“ Die Ermittlungen konzentrieren sich nach Behördenangaben auf 14 Soldaten des Bundeswehr-Kommandos Spezialkräfte (KSK). Sie hatten möglicherweise Anfang Januar 2002 zu Kurnaz Kontakt.

Die Verjährungsfrist beträgt bei Körperverletzungen fünf Jahre. Die offizielle Mitteilung der Vorwürfe an einen Beschuldigten verhindert allerdings eine Verjährung. Entscheidend ist Vollmer zufolge die Identifizierung der beiden mutmaßlich beteiligten Soldaten durch Kurnaz. Dafür sollen dem in Bremen lebenden Türken Fotos der 14 Verdächtigen gezeigt werden. Die KSK-Männer sollen außerdem vernommen werden. Ferner will sich der BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags Anfang 2007 mit dem Fall befassen. taz/dpa

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