VORMERKEN
: Immer wieder verfolgt vom Paragrafen 301 des türkischen Strafgesetzbuches

Fast vier Jahre ist es her, dass der türkisch-armenische Journalist Hrant Dink in Istanbul auf offener Straße erschossen wurde, am 19. Januar 2007. Und das war ein Mord, der keineswegs aus heiterem Himmel passierte, sondern eben ein Klima reflektiert mit dem notorischen Paragrafen 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der die „Verunglimpfung des Türkentums“ unter Strafe stellt. Mehrfach wurde der von nationalistischen Kräften in der Gesellschaft verfolgte Hrant Dink wegen dieses Paragrafen vor Gericht zitiert. Ab morgigen Donnerstag erinnert man mit einer Hrant-Dink-Woche in Berlin an den Journalisten, auch mit einem Blick auf die armenisch-türkischen Beziehungen. In einer ersten Veranstaltung am Donnerstag liest Tuba Çandar im Ballhaus Naunynstraße aus ihrer neuen Biografie Hrant Dinks (19 Uhr, Naunynstraße 27, diese Veranstaltung ist in türkischer Sprache), und am Freitag geht es im Abgeordnetenhaus von Berlin in einer Diskussion mit Vertretern der Armenischen Gemeinde in Berlin, der Föderation der Aramäer in Deutschland und der Hellenischen Gemeinde zu Berlin um „Erinnerungen an eine gemeinsame Vergangenheit“, den Völkermord im spätosmanischen Reich betreffend (18.30 Uhr, Niederkirchnerstraße 5). Am kommenden Mittwoch, Hrant Dinks Todestag, gibt es am Kottbusser Tor um 18 Uhr eine Gedenk- und Protestveranstaltung, und um 20 Uhr wird wieder im Ballhaus Naunynstraße eine Talkshow aus dem Jahr 2006 gezeigt, bei der Hrant Dink zu Gast war und bei der es um den besagten Paragrafen 301 ging. Türkisch mit deutscher Übersetzung, Eintritt frei. Weitere Termine finden sich im Netz.

■ Hrant-Dink-Woche in Berlin. 13.–19. Januar. www.das-kulturforum.de