Politik mit Zahlen

Befürworter von Patientenverfügungen verweisen gern auf Meinungsumfragen. Zum Beispiel die Deutsche Hospiz-Stiftung (DHS): Sie beauftragte das Institut TNS Infratest, 1.000 Menschen ab 14 Jahren repräsentativ auszuwählen und telefonisch zu interviewen. Die Frage: „Haben Sie schon eine sogenannte Patientenverfügung verfasst?“ bejahten 14 Prozent der Angerufenen. Die DHS rechnete hoch und schlussfolgerte: Hierzulande besitzen „8,6 Millionen“ der über 18-Jährigen eine Patientenverfügung.

Das war im September 2005. Bereits 1999 hatte die DHS eine ähnliche Umfrage initiiert. Ja, sie hätten eine Patientenverfügung, sagten damals acht Prozent der Antwortgeber dem Institut Emnid. Diese Zahl macht seitdem politisch wirksam Karriere: „Auch die Bundesregierung zitierte, etwa in dem später zurückgezogenen Gesetzentwurf von Justizministerin Zypries, diese acht Prozent“, betont die Stiftung.

Allen, die spenden oder Mitgliederbeiträge zahlen, bietet die DHS Beratung beim Verfassen von Patientenverfügungen an. Und sie fordert den Gesetzgeber auf, derartige Beratungen zur Pflicht zu machen. Im September 1999, zeitgleich mit der Präsentation der Emnid-Ergebnisse, gründete die DHS ein „Bundeszentralregister für Willenserklärungen“, das Patientenverfügungen sammelt. Der Bedarf für diesen „Service“ sei da, schließlich hätten 83 Prozent der von Emnid Befragten eine Zentralregistrierung befürwortet, erklärte die Stiftung 1999. Heute sieht die Realität laut DHS-Pressestelle so aus: Rund 3.200 Verfügungen sind bei der DHS registriert – knapp sechs Prozent der über 55.000 Mitglieder und Förderer der Stiftung haben also tatsächlich eine Patientenverfügung hinterlegt. KPG