Polizei kann noch nicht hacken

FREIBURG taz ■ Die vom Bundesgerichtshof (BGH) untersagten Hacker-Angriffe der Polizei auf private Computer sind offenbar in der Praxis technisch noch gar nicht möglich. Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) erklärte jetzt auf Anfrage der Grünen, nach Kenntnis der Regierung sei bislang viermal von der Staatsanwaltschaft eine Online-Durchsuchung beantragt worden. Zwei Anträge habe das Amtsgericht Bonn genehmigt, einen der BGH. Zumindest die vom BGH genehmigte Schnüffel-Aktion sei an „technischen Problemen“ gescheitert. Den vierten Antrag hatte ein Ermittlungsrichter am BGH mangels Rechtsgrundlage abgelehnt (taz vom Montag). CHR