EWE verliert wieder

GAS Auch wer keinen Widerspruch einlegte, bekommt Geld zurück

Die EWE hat am Dienstag auch den zweiten Prozess um die Rückzahlungsforderung eines Kunden vor dem Amtsgericht in Oldenburg verloren. Der schriftlich eingereichte 30 Seiten starke Vortrag der EWE wurde in der mündlichen Verhandlung vom Gericht gar nicht mehr erörtert. Das Urteil: Vollständige Rückzahlung der Gaspreiserhöhungen 2008/2009, in diesem Fall 802 Euro, an den Kläger.

Der Richter, Amtsgerichtsdirektor Jürgen Possehl, hat drei weitere Klagen auf den 16.2. terminiert, damit die Anwältin der EWE nicht dreimal nach Oldenburg reisen muss, meinte er.

„Es ist allgemein bekannt, dass die Beklagte (EWE) allen Kunden gleiche Behandlung zugesichert hat unabhängig davon, ob sie Widerspruch erhoben haben oder nicht. Daran muss sie sich festhalten lassen“, erklärte der Richter. Bislang liegen beim Amtsgericht Oldenburg 350 Klagen vor.  (
taz)

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