Sonderweg beim Glücksspiel war zulässig

URTEIL Der Europäische Gerichtshof hat im Nachhinein den schleswig-holsteinischen Sonderweg beim Glücksspiel abgesegnet. CDU und FDP fordern nun einen liberaleren Staatsvertrag nach Kieler Vorbild

Der Sonderweg Schleswig-Holsteins 2012 beim Glücksspiel war nach einem EU-Urteil zulässig. Das zeitweilige Ausscheren des Landes aus dem Glücksspielstaatsvertrag habe die striktere Verbotspolitik der übrigen deutschen Bundesländer nicht infrage gestellt, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Denn die liberalen Regeln seien zeitlich auf weniger als 14 Monate befristet und räumlich auf ein Bundesland begrenzt gewesen. Dies habe das Spieleverbot der anderen Länder für Glücksspiele im Internet und das Ziel des Allgemeinwohls nicht gefährdet.

CDU und FDP im Kieler Landtag forderten die 16 Bundesländer auf, noch im Sommer einen Vertrag nach dem Modell Schleswig-Holsteins vorzulegen. Die Länder seien mit ihrem Glücksspielstaatsvertrag krachend gescheitert, denn nach zwei Jahren sei keine einzige Lizenz für Sportwetten vergeben worden, sagte Hans-Jörn Arp (CDU).

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki betonte, die EU-Kommission habe Bedenken angemeldet und dem Vertrag sowieso nur unter Auflagen zugestimmt. Die nächsten Vorlagefragen aus Deutschland lägen schon beim EuGH. „Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die EU-Ebene den Vertrag endgültig kippt.“ Durch die Entscheidung aus Luxemburg ist nach Ansicht der beiden Politiker klar, dass der „vorschnelle und unüberlegte Beitritt“ der Kieler Koalition zum Glücksspielstaatsvertrag der anderen Länder „falsch war“. Das heiße auch: „Mit dem Beitritt hat Schleswig-Holstein fast 200 Millionen Euro Einnahmen aus Sportwetten an die anderen Bundesländer verschenkt. Dieses Geld hätten wir für Infrastruktur, Lehrer und Sportstätten jetzt gut brauchen können“, sagte Arp.

Dagegen bewertete SPD-Fraktionschef Ralf Stegner das Urteil als Bestätigung. Es sei richtig und gut gewesen, die Geisterfahrt von CDU und FDP nach Las Vegas in Schleswig-Holstein zu beenden. „Wenn Arp und Kubicki aus dem Urteil herauslesen, Schleswig-Holstein sei ‚2011 völlig zu Recht den Weg einer eigenständigen, pragmatischen Glücksspielregulierung gegangen‘, zeigen sie sich entweder als schlechte Verlierer oder sie waren zu lange in der Sonne.“  (dpa)