TROTZ PANNENSERIE: DIE TODESSTRAFE IST IN DEN USA KAUM UMSTRITTEN
: Minimalforderung: Schmerzfrei sterben

Der jüngste Fall einer von Pannen geprägten und damit grausamen Hinrichtung im US-Bundesstaat Florida hat ein weiteres Mal gezeigt, wie unerträglich diese Form der Strafe ist. Durch eine Flut juristischer Klagen unter Druck, haben einige der 37 US-Bundesstaaten, die mit der Giftspritze hinrichten, einstweilen ihre Exekutionen ausgesetzt. Doch nur wenige erwägen, sie ganz abzuschaffen.

Auch wenn die US-Bevölkerung mehr und mehr Zweifel an der Todesstrafe hegt – bis zu ihrer Abschaffung dürfte es noch ein langer Weg sein. Die „Popularität“ von Hinrichtungen ist regional unterschiedlich verteilt: In konservativen Bundesstaaten finden mehr Hinrichtungen statt. Doch selbst im eher liberalen Kalifornien wird exekutiert. Denn, so traurig es ist: mit harter Hand lässt sich gut Stimmung machen. Der Ökostar und Gouverneur von Kalifornien, Arnold Schwarzenegger, bildet da keine Ausnahme. So weigerte er sich, im vergangenen Dezember den bekanntesten Todeskandidaten der USA zu begnadigen: und das, obwohl aus aller Welt Petitionen für den geläuterten Gangchef und Kinderbuchautoren Stanley „Tookie“ Williams eingegangen waren.

Problematisch ist zudem die Rolle des Obersten Gerichtshofes. Er hat es einerseits Todeskandidaten erleichtert, Klagen aufgrund der potenziell schmerzhaften und damit verfassungswidrigen Wirkung der Todesspritze einzureichen. Andererseits hat sich das höchste Richtergremium bislang jeder klaren Haltung zur Todesstrafe verweigert.

Anwälte von Todeskandidaten können sich bislang nur auf eine umstrittene Studie berufen, die im vergangenen Jahr im britischen Magazin Lancet erschien: Das hatte 49 Hingerichtete untersucht und festgestellt, dass rund die Hälfte von ihnen zu niedrige Dosen Anästhetika in ihrem Blut aufwiesen, sie also unter erheblichen Schmerzen starben. Gelingt es den Bundesstaaten jedoch, ihre Hinrichtungen schmerzfrei zu gestalten, dann entfällt für die Todesstrafen-Gegner die Grundlage zur Klage: eine Art „catch 22“ also, solange keine breite politische Bewegung gegen die Todesstrafe in Sicht ist.

ADRIENNE WOLTERSDORF