UNTERM STRICH

Tim Renner, 49, mag lockere Umgangsformen und duzt sich gern mit seinen Mitarbeitern, meldet die Nachrichtenagentur dpa. Die Mentalität in der Behörde sei gar nicht so anders als in der Musikbranche, sagt der neue Berliner Kulturstaatssekretär. „Selbst das für die Musikindustrie notorische Duzen haben wir in der Verwaltung übernommen“, hatte Renner der Berliner Morgenpost am Samstag erzählt. Schauen wir mal, ob’s was hilft.

Deutschland und Israel wollen künftig gemeinsam einen Preis für Übersetzungen ins und aus dem Hebräischen verleihen. Wie Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Sonntag in Berlin mitteilte, soll die mit 10.000 Euro pro Preisträger dotierte Auszeichnung alle zwei Jahre für Übersetzungen herausragender literarischer oder wissenschaftlicher Werke vergeben werden. Ausgezeichnet werden jeweils ein Übersetzer aus Deutschland und Israel. Die erste Vergabe soll 2015 in Berlin stattfinden. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnete Grütters zum Abschluss ihrer Israelreise mit der stellvertretenden israelischen Kulturministerin Orly Fromann. Die Politikerinnen vereinbarten zudem eine Kooperation deutscher und israelischer Einrichtungen bei der Forschung zu NS-Raubkunst.

Die Rückgabe enteigneter Kunstwerke und Bücher durch öffentliche Einrichtungen in Brandenburg ist auch fast 25 Jahre nach dem Ende der DDR noch nicht abgeschlossen. Zwar wurden bereits Hunderte Kunstwerke und Tausende Bücher an Alteigentümer übergeben, doch weiterhin sind etliche Verfahren offen, wie aus einer Antwort von Kulturministerin Sabine Kunst (parteilos) auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. Auf Basis eines 1994 verabschiedeten Bundesgesetzes gab etwa die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg bislang 137 Kunstwerke zurück. Bei mehr als 100 weiteren Stücken müssen die Besitzverhältnisse noch geprüft werden. Auch etwa 8.000 Buchbände der Stadt- und Landesbibliothek in Potsdam gingen wieder an die ursprünglichen Eigentümer. In diesem Jahr läuft eine Übergangsregelung aus, nach der die Alteigentümer ein unentgeltliches öffentliches Nutzungsrecht einräumen mussten. Danach ist ein Entgelt vorgesehen.