Strafe für Waffenklau

URTEIL Weil er ausrangierte Waffen stahl, wurde ein Waffenmechaniker zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Waffenmechaniker der Zentralen Polizeidirektion Hannover ist am Montag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss der Angeklagte 1.000 Euro zahlen. Das Landgericht Hildesheim sprach ihn des Diebstahls und des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig. Der 57-Jährige hatte gestanden, zur Vernichtung bestimmte Waffen und Waffenteile sowie Munition – darunter Luftgewehre, Bajonette, Revolver, Doppelflinten und Schalldämpfer – gestohlen sowie teilweise verkauft zu haben. Eigentlich sollten die ausrangierten Waffen im Hochofen in Salzgitter eingeschmolzen werden.

Die Kammer wertete das Geständnis als strafmildernd, es habe die Hauptverhandlung sehr abgekürzt, sagte ein Gerichtssprecher. Zudem ist der Angeklagte nicht vorbestraft und die Taten wurden ihm leicht gemacht. Der 57-Jährige schilderte abenteuerliche Zustände in seiner Dienststelle in Hildesheim. Diese war nach dem Amoklauf von Winnenden zentrales Aufbewahrungslager für abgegebene Waffen aus Niedersachsen. Bürger konnten damals straffrei und freiwillig Waffen abgeben, für die sie nicht die nötige Besitzerlaubnis hatten. Die Lagermöglichkeiten in der Behörde waren jedoch weder personell noch räumlich dafür ausgelegt. „Wir sind teilweise kaum noch in die Zimmer gekommen, die Waffen haben in Kisten auf dem Flur gelegen“, so der 57-Jährige.

Die Zentrale Polizeidirektion hatte nach Bekanntwerden der Zustände keine weiteren Waffen mehr von Kommunen und der Justiz angenommen.  (dpa)