Kein sicherer Hafen

KLÄRUNG Gericht verhandelt über Rechtmäßigkeit der Hafenerweiterung in Altenwerder

Die Hafenerweiterung in Altenwerder könnte ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden. Das Verwaltungsgericht Hamburg will am heutigen Mittwoch verkünden, ob das höchste deutsche Gericht klären möge, ob das Hamburger Hafenentwicklungsgesetz von 1961 verfassungswidrig ist. Eben das behaupten der Kläger, der Moorburger Landwirt Manfred Brandt und sein Rechtsvertreter, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling.

Die Klage von Brandt gegen die Vernichtung des Fischerdorfes Altenwerder für ein Containerterminal staubte 19 Jahre lang in den Schubladen des Gerichts vor sich hin (taz berichtete). Bei der am Dienstag eröffneten Hauptverhandlung wurde vor allem die Frage erörtert, ob die Planfeststellung von 1995 „fair“ gewesen sei. Nach Auffassung von Brandt seien keine alternativen Areale geprüft und der Flächenbedarf nie konkret begründet worden.

Damit sei die Rechtsgrundlage für die Enteignung der Altenwerder Bewohner entfallen. Damit würde auch die Rechtsgrundlage dafür entfallen, das benachbarte Dorf Moorburg, wo der 68-Jährige einen Resthof besitzt, ebenfalls der Hafenerweiterung zu opfern. Diese Option hält sich der Hamburger Senat ausdrücklich offen.

Kühling argumentiert zudem, die Hafenerweiterung wäre eine Frage des Bundesbodenrechts und somit der Bund zuständig gewesen. Hamburg hätte das Hafenentwicklungsgesetz mangels Zuständigkeit gar nicht beschließen dürfen. Andere Bundesländer regeln Hafenfragen mit Bebauungsplänen nach dem Baurecht; dass Hamburg vor 53 Jahren anders gehandelt habe, sei rechtswidrig gewesen.

Der Vorsitzende Richter erklärte, diese Argumentation „in Erwägung zu ziehen“. Wenn die Kammer ihr nicht folgen könne, werde sie in der Sache entscheiden, wenn doch, werde sie das Bundesverfassungsgericht anrufen.  SVEN-MICHAEL VEIT