Klagen und Stromausfälle

Umweltschützer gingen mehrfach mit Klagen gegen das Emssperrwerk vor. Dabei ging es um die Frage, ob es gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt. Die Verbände befürchteten nicht nur eine Gefährdung zahlreicher Tierarten, sie erreichten mit ihren Klagen auch 1998 einen fast einjährigen Baustopp. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor gut einem Jahr eine Revision von Naturschutzverbänden gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zugelassen. Laut dem nun geschlossenen Vergleich müssen sie nun alle Klagen zurückziehen, der Planfeststellungsbeschluss ist dadurch rechtskräftig. Als die 294 Meter lange „Norwegian Pearl“ Anfang November das Nadelöhr Ems passierte, musste eine Hochspannungsleitung über dem Fluss abgeschaltet werden. Das war Auslöser für eine Kettenreaktion, durch die es zu Stromausfällen in weiten Teilen Europas kam.  taz