Land kann Rauch nicht verbieten

DÜSSELDORF taz ■ Durch das neue Hochschulgesetz kann die Landesregierung den Universitäten und Fachhochschulen nicht mehr vorschreiben, NichtraucherInnen zu schützen. „Die Landesregierung vertraut darauf, dass die Hochschulen das selbstständig regeln“, sagte der Vize-Regierungssprecher Holger Schlienkamp. Mit dem ab Januar geltenden „Hochschulfreiheitsgesetz“ werden die Hochschulen in NRW zu Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie das Rauchen verbieten. Das Land möchte öffentliche Gebäude rauchfrei machen. MOE