Harms ermittelt nicht gegen USA

Entführung von sechs Männern nach Guantánamo nicht als „Verschleppung“ definiert

FREIBURG taz ■ Generalbundesanwältin Monika Harms eröffnet kein Ermittlungsverfahren gegen US-Offiziere wegen der Entführung von sechs Islamisten nach Guantánamo. Dies erklärte gestern ein Sprecher von Harms auf Anfrage der taz. Wenn die USA Menschen im Rahmen der Terrorbekämpfung Menschen entführen würden, sei das nicht als Verschleppung strafbar, so die Begründung.

Im europäischen Hauptquartier der US-Armee Eucom in Stuttgart-Vaihingen war 2002 die Festnahme von sechs gebürtigen Algeriern in Bosnien und Herzegowina koordiniert worden. Sie wurden anschließend ohne Rechtsgrundlage in das umstrittene Lager nach Guantánamo geflogen. Der Vorgang wird von der US-Armee nicht bestritten, das Eucom hatte ihn damals sogar per Pressemitteilung bekannt gemacht (taz vom 18. 12. 2006). Die sechs Männer warten in Guantánamo noch immer auf ihre Freilassung.

Laut Strafgesetzbuch liegt eine Verschleppung vor, wenn jemand mit Gewalt in ein anderes Land gebracht wird, wo ihm politische Verfolgung und rechtsstaatswidrige Behandlung droht. Nach mehrwöchiger Prüfung kam die Bundesanwaltschaft nun zum Schluss, dass die sechs Algerier nicht nach Guantánamo „verschleppt“ wurden. „Transporte zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung zielen nicht auf politische Verfolgung ab“, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. Der Strafrechtsparagraf richte sich gegen die Entführung politischer Gegner durch „totalitäre Regime“ wie solche des ehemaligen Ostblocks. CHR