Ermittlungen an Schulen

ABGABENPFLICHT Verträge von Fachkräften möglicherweise rechtswidrig

Die Verträge von Fachkräften an niedersächsischen Ganztagsschulen stehen im Fokus der Staatsanwaltschaft Hannover. „Die Ermittlungsbehörden haben das Kultusministerium gebeten, wegen laufender Ermittlungen gegen unbekannt Akten zur Verfügung zu stellen“, sagte Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) am Donnerstag.

Insgesamt seien am Morgen vier Aktenordner eingezogen worden. Die Staatsanwaltschaft will klären, ob die Schulen für einige Mitarbeiter sozial- und rentenversicherungspflichtig gewesen wären oder sind.

„Wir werden alles daran setzen, dass der bis ins Jahr 2002 zurückreichende Sachverhalt aufgeklärt wird“, sagte Althusmann. Die Ermittlungen drehen sich um einen Satz in den Dienstleistungsverträgen mit den Mitarbeitern, wo die Schulen darauf aufmerksam machen, dass Arbeitnehmer selbst sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind, sofern ihr Gesamteinkommen die gesetzliche Obergrenze überschreitet.

Die Staatsanwaltschaft vermutet in dem Satz einen Hinweis für den Versuch, die Abgabenpflicht zu umgehen. „Das sehen unsere Juristen anders“, sagte Althusmann. Bislang seien der Deutschen Rentenversicherung fünf Fälle aufgefallen, bei denen es um fehlende Abgaben in Höhe von rund 16.000 Euro gehe. Ungeachtet der Ermittlungen kündigte Althusmann eine interne Überprüfung aller 5.000 Verträge an, welche die Schulen mit außerschulischen Mitarbeitern abgeschlossen haben. (dpa)