Raucher raus! Rentner Adolfs verliert Prozess

DÜSSELDORF afp/taz | Das Landgericht Düsseldorf hat den Rentner Friedhelm Adolfs am Donnerstag zur Räumung seiner Wohnung verurteilt, weil er diese unzureichend gelüftet, Aschenbecher nicht geleert und nicht verhindert habe, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zog. Außerdem hielt es das Gericht für erwiesen, dass der 75-Jährige mehrfach abgemahnt worden war. Auch nach diesem Urteil bleibe das Rauchen in eigenen Wohnungen aber grundsätzlich gestattet, betonte der Deutsche Mieterbund. „Rauchen in der Mietwohnung verstößt nicht gegen den Mietvertrag und bleibt weiterhin erlaubt“, erklärte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Dies habe das Gericht ausdrücklich bestätigt.

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