Elterngeld: Senat lässt nacharbeiten

Damit das neu eingeführte Elterngeld rechtzeitig ausgezahlt werden kann, lässt die Senatsbildungsverwaltung jetzt die fehlerhafte Software überarbeiten. Grund für die Probleme sei die kurze Programmierzeit gewesen

Die fehlerhafte Software für die Bearbeitung der Anträge des neu eingeführten Elterngeldes in Berlin wird derzeit überarbeitet. „Mit der Auszahlung des Geldes wird es jedoch keine Probleme geben“, sagte gestern der Abteilungsleiter Jugend und Familie in der Senatsbildungsverwaltung, Wolfgang Penkert. „Alle Antragsteller werden das ihnen zustehende Elterngeld pünktlich bekommen.“ Das Elterngeld hat zum 1. Januar das Erziehungsgeld abgelöst.

Das Hauptproblem der neuen Software sei die kurze Programmierzeit gewesen, sagte Penkert. „Wir konnten erst mit der entsprechenden Gesetzesänderung im November beginnen, das war einfach etwas kurz.“ Ein Testlauf vor Weihnachten habe einige Probleme der Software offenbart. „Deswegen laufen jetzt noch bis Anfang kommender Woche Nachbesserungen“, sagte Penkert.

Die ersten Anträge auf das Elterngeld sind nach Angaben der Senatsbildungsverwaltung bereits in den einzelnen Jugendämtern der Bezirke eingegangen. Normalerweise hätte die neue Software die Berechnung des Elterngeldes übernommen und anschließend automatisch die entsprechenden Zahlungen veranlasst. „Im Endeffekt kann man das aber auch alles ohne die Software tun“, sagte Wolfgang Penkert. Außerdem bekomme jedes Jugendamt auf Wunsch zwei zusätzliche Mitarbeiter für die Dauer von einem Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus habe es bereits mehrere Schulungen gegeben.

Von der neuen Regelung sind alle Frauen betroffen, die nach dem 31. Dezember ein Kind zur Welt gebracht haben oder bringen werden. In den ersten acht Wochen nach der Geburt greift jedoch meist noch der Mutterschutz. Erst danach – frühestens von Ende Februar an – erhalten die Frauen das Elterngeld. Bis dahin sei noch genügend Zeit, die Software zu überarbeiten, sagte Penkert. „Es wird kein Chaos geben.“

Das Elterngeld orientiert sich am Einkommen der Eltern und beträgt 67 Prozent des letzten Nettolohns, maximal 1.800 Euro monatlich. Es wird 12 oder 14 Monate lang gezahlt. Alleinerziehende, Geringverdiener und die Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro. dpa