Jobnomaden können bleiben

MIETRECHT I Weil der heutige Arbeitsmarkt Flexibilität verlangt, besteht Anspruch auf Untervermietung

Der Bundesgerichtshof räumt Mietern das Recht ein, eine Wohnung teilweise unterzuvermieten. Das Gericht wies die Revision einer Wohnungsgesellschaft zurück und entschied, dass der Vermieter wegen der verweigerten Untervermietung Schadenersatz leisten muss.

Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung mit der im Arbeitsleben verlangten Mobilität und Flexibilität. Daraus resultiere mehr denn je ein Anspruch auf die Untervermietung einer Wohnung. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom November 2013. Die Hamburger Richter hatten die Wohnungsgesellschaft zum Ersatz der entgangenen Einnahmen aus der Untervermietung verurteilt – dabei ging es um einen Betrag von 7.475 Euro. Gegen den Vermieter geklagt hatte ein Ehepaar. Die Wohnungsgesellschaft hatte ihm die Untervermietung ihrer Wohnung verwehrt. Die Ehepartner wollten für die Dauer eines mehrjährigen beruflich bedingten Aufenthalts in Kanada teilweise untervermieten und danach wieder übernehmen.