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: Sexuell genötigt: Chef fliegt fristlos

KIEL dpa ■ Vorgesetzten, die Mitarbeiterinnen sexuell belästigen, kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Der Begriff der „sexuellen Belästigung“ gelte dabei „nicht nur für sexuell bestimmten direkten Körperkontakt am Arbeitsplatz“. Auch „wer die allgemein übliche minimale körperliche Distanz nicht wahrt, sondern die Betroffene gezielt unnötig und wiederholt unerwünscht anfasst oder berührt, begeht eine sexuelle Belästigung“, befand das Gericht. Dass der Vorgesetzte durch sein Verhalten gegenüber zwei Angestellten das Abhängigkeitsverhältnis lange Zeit missbraucht habe, rechtfertige die fristlose Kündigung trotz seiner langen Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Der Arbeitnehmer legte Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein. (Az.: 3 Sa 163/06)