Schwarzer gegen Kachelmann

RECHT Jörg Kachelmann hat wieder einen Prozess gegen Emma-Verlag gewonnen

KÖLN | Erneute Niederlage für Alice Schwarzer gegen Jörg Kachelmann. Wie der Spiegel berichtet, darf laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln von Ende Mai in der Emma auch in Glossen nicht der Eindruck erweckt werden, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der ersten Instanz.

Alice Schwarzer schlug in ihrem Glosse im Jahr 2011 vor, „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“ zu Unworten des Jahres zu küren. Begriffe, die in dem Kachelmann-Prozess wichtig waren. Zudem schrieb Schwarzer: „Da fragt man am besten … Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden.“

Mit „Claudia D.“ wurde der Name von Kachelmanns Exgeliebter abgekürzt, die ihn angezeigt hatte. Für die Richter verletzte der Kommentar die Persönlichkeitsrechte des im Mai 2011 freigesprochenen Kachelmann. Für Schwarzer ging es in ihrer Glosse um eine allgemeine Medienkritik, und „Claudia D.“ sei außerdem ein Allerweltsname, der nicht zwingend mit dem Kachelmann-Protest zu tun hätte, sagte Schwarzers Anwalt. Dieser Argumentation konnte das Gericht nicht folgen.

Die Richter ließen laut Spiegel auch mangels „grundsätzlicher Bedeutung“ eine weitere Revision nicht zu. Jetzt überlege Schwarzer, beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Revisionsverbot einzulegen.

Alice Schwarzer hatte für Bild im Kachelmann-Prozess berichtet. Die Herausgeberin und Autorin steht derzeit selbst wegen ihrer Steueraffäre in der Kritik. Zwar hatte sie sich selbst angezeigt, doch soll sie mehr Steuern als von ihr angegeben hinterzogen haben. (taz)