Dickes Schiff geht durch schmale Ems

MEYER WERFT Gericht erlaubt Stauung der Ems für Schiffsüberführungen

„Wir nehmen das Urteil wohlwollend zur Kenntnis“

SPRECHERIN DER MEYER WERFT

Das bislang größte Kreuzfahrtschiff der Papenburger Meyer Werft darf im September planmäßig an die Nordsee überführt werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte am Montag eine Klage von Umweltverbänden ab. Sie richtete sich dagegen, dass Umweltauflagen zum Aufstauen der Ems außer Kraft gesetzt werden.

Der Naturschutz sei durch das Urteil geschwächt worden, wirtschaftliche Interessen hätten stärkere Berücksichtigung gefunden, zeigten sich Vertreter von WWF, BUND und Nabu anschließend enttäuscht. Eine Sprecherin der Meyer Werft sagte dagegen: „Wir nehmen das Urteil wohlwollend zur Kenntnis.“ Auf der Werft arbeiten rund 3.000 Beschäftigte.

Die Umweltverbände hatten gegen eine wasserrechtliche Genehmigung zur Überführung von zwei Kreuzfahrtschiffen im September 2012 und im kommenden September geklagt. Mit dieser wurden Nebenbestimmungen für das Emssperrwerk zum Aufstauen des Flusses ausgesetzt. Diese Auflagen dürften nicht scheibchenweise aufgeweicht werden, kritisierten die Naturschützer. Verwaltungsrichter Andreas Keiser räumte ein, der Vorwurf einer Salamitaktik bei den Genehmigungsbehörden sei nicht ganz von der Hand zu weisen. Diese hätten jedoch bei ihren Prüfungen keine Fehler gemacht.

Wegen der Schiffsüberführungen auf dem engen Fluss wird die Ems regelmäßig ausgebaggert und aufgestaut. Das führt nach Ansicht der Umweltverbände zu vielen Umweltproblemen, etwa einem zu hohen Salz und einem zu geringen Sauerstoffgehalt im Fluss. Der klagende BUND befürchtet zudem Nachteile für die Tier und Pflanzenwelt, zum Beispiel für brütende Vögel.

Die Umweltverbände wollen Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen, jedoch keinen Eilantrag einreichen.  (dpa)