„Die Rechtsaufsicht liegt noch beim Land“

Die Hochschulen sollen ihre Studienbeiträge sinnvoll ausgeben, mahnt NRW-Wissenschaftsminister Pinkwart

taz: Herr Pinkwart, Anfang der Woche haben Sie die Hochschulen ermahnt, mit den Studienbeiträgen die Lehre zu verbessern. Warum war das nötig?

Andreas Pinkwart: Ich habe mit Blick auf das Sommersemester an die Hochschulen appelliert, dass die Einnahmen aus den Gebühren direkt den Studierenden zugute kommen.

Haben Sie Erkenntnisse, dass das Geld zweckentfremdet verwendet wird?

Die habe ich nicht, sonst wäre ich schon eingeschritten.

Mit Ihrer Mahnung erwecken Sie aber den Eindruck, dass Sie den erst vor kurzem in die Autonomie entlassenen Hochschulen nicht ganz über den Weg trauen.

Ich habe großes Vertrauen. Mir geht es darum, deutlich zu machen, dass wir trotzdem genau hinschauen, damit die Hochschulen die Studienbeiträge so einsetzen, dass sich die Qualität der Lehre deutlich verbessert. Sie müssen die Bedingungen so ändern, dass das für die Studierenden sichtbar und fühlbar ist. Die Rechtsaufsicht liegt immer noch beim Land. Die werde ich auch wahrnehmen.

Was versteht das Ministerium unter Verbesserung?

Die kann auf vielfältige Weise stattfinden. Besonders wichtig sind die Maßnahmen, die dazu führen, dass die Studierenden schneller ins Studium finden, weil davon ihr Studienerfolg abhängt. Wir müssen die Betreuungsrelation verbessern, die Nutzungsmöglichkeit von Bibliotheken und vieles mehr. Ich will das nicht vorgeben. Da baue ich auf die Kreativität der Hochschulen.

Wo liegt die Grenze der Kreativität?

Das werden wir im Einzelfall prüfen. Wenn wir darauf aufmerksam gemacht werden, dass Mittel nicht zweckgebunden eingesetzt wurden, schreiten wir ein.

Geht es in Ordnung, wenn eine Hochschule wie Wuppertal mit dem Geld einen neuen Hörsaal bauen lässt?

In einem begrenzten Umfang dürfen die Hochschulen das Geld zur Verbesserung der Hörsäle und der Ausstattung von Bibliotheken verwenden. Es kann aber nicht sein, dass die Beiträge im großen Stil für Baumaßnahmen genutzt werden, weil der Staat dafür eigene Mittel zur Verfügung stellt.

Wer soll bei der Fülle an Maßnahmen noch durchblicken, ob tatsächlich die Qualität verbessert wird?

Die Studierenden können das leisten, weil die Hochschulen ihre Verbesserungen transparent machen.

Nun sind die Studierenden ja keine ausgewiesenen Finanzexperten.

Es ist die Frage, ob das jeder Student überprüfen soll. Dafür haben wir ja Gremien wie den AStA, die auf mögliche Zweckentfremdungen aufmerksam machen. Außerdem gibt es an jeder Hochschule eine Schiedskommission, die ebenfalls die Interessen der Studierenden vertritt.

Das Gremium darf allerdings nur beraten. Ist es damit nicht ein reiner Papiertiger?

Wir kennen solche Kommissionen aus dem Tarifvertragsrecht. Das Instrument hätte sich in den vergangenen 50 Jahren nicht in Deutschland entwickelt, wenn es nicht sinnvoll wäre.

INTERVIEW: M. SCHRÖDER