Eine Bäckerei mit fünf Geschäftsführern

Zwei Brüder werden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie Schwarzarbeiter beschäftigten

Der graue Ordner mit dem Aktenzeichen 90 Ls 710 Js 34406/02 ist so prall gefüllt, dass er sich kaum noch schließen lässt. Und es ist nicht der einzige in diesem Verfahren. Fünf Jahre haben Amtsgericht und Staatsanwaltschaft ermittelt, ehe Anklage erhoben wurde. Sie lautet auf Betrug, unter anderem. Es geht um hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge, um TürkInnen und BulgarInnen, die in Bremen nicht hätten arbeiten dürfen. Dass die Großbäckerei B., die sie engagierte, eine türkische ist, spielt dabei keine Rolle. Wenigstens zwei der fünf Angeklagten besitzen einen deutschen Pass .

Alle fünf nannten sie sich „Geschäftsführer“. Der eine oder andere trug nur auf dem Papier Verantwortung. Als „Strohmann“, wie Richter Hans Ahlers sagt – engagiert von den zwei Brüdern C., „die die eigentlichen Betreiber gewesen sein dürften“.

Sie waren es wohl auch, mutmaßt Staatsanwalt Burkhard Quick, die in Bremen, der Türkei und Bulgarien haben MitarbeiterInnen anwerben lassen. Mit wessen Unterstützung ist unklar. Sechs Hauptverhandlungstage sind angesetzt, diese und andere Fragen zu klären, mit Hilfe von 32 geladenen ZeugInnen.

„Das alles liegt ausgesprochen lange zurück“, sagt Ahlers dann, und es hat, der Personalnot wegen, „zu lange hier gelegen“. Bereits 2002 ließ das Arbeitsamt die Bäckerei fünf Mal durchsuchen, einer anonymen Anzeige folgend. 15 SchwarzarbeiterInnen wurden „in der Backstube arbeitend angetroffen“, so die Anklage. Vielen von ihnen besaßen noch nicht einmal eine Aufenthaltserlaubnis. Waren also der Krankenkasse nicht gemeldet. Und obendrein nur dürftig bezahlt. Von Stundenlöhnen von fünf Euro ist die Rede, bar bezahlt. Allein von Mai bis November 2002 schlugen Löhne von monatlich 88.000 Euro zu Buche – und fast 19.000 Euro an nicht abgeführten Sozialabgaben.

Heute existiert die Bäckerei B. nicht mehr, der ältere der beiden Brüder C. ist arbeitslos. Und der Prozess bleibt kurz: Das Gericht verurteilt ihn zu 21 Monaten auf Bewährung, sein jüngerer Bruder kommt mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten davon. Beide zeigten sich geständig. Auch die Verfahren der übrigen drei werden bereits am ersten Verhandlungstag erledigt: Geringfügigkeit. Gegen Auflage eingestellt. Anklage und Verteidigung einigen sich hinter verschlossenen Türen. Das Urteil ist rechtskräftig. Jan Zier