Türkei: Rechte für Minderheiten

ISTANBUL dpa ■ Mit einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Eigentumsrechte nichtmuslimischer Minderheiten in der Türkei gestärkt. Das Gericht verurteilte die Türkei unter Androhung einer Entschädigungszahlung von 890.000 Euro zur Rückgabe von zwei Immobilien, die der Stiftung einer griechisch-orthodoxen Schule in den 50er-Jahren geschenkt und 1996 vom Staat beschlagnahmt worden waren. Wie türkische Zeitungen gestern berichteten, hat das Urteil Präzedenzcharakter für eine Vielzahl ähnlicher Klagen. Ohne eine Änderung der entsprechenden Gesetze, wie dies auch seit längerem von der Europäischen Union gefordert wird, könnten auf die Türkei Entschädigungsforderungen von mindestens 25 Millionen Euro zukommen, schrieb die liberale Zeitung Radikal. Eine im vergangenen Jahr vom türkischen Parlament verabschiedete Gesetzesreform konnte nach einem Veto des Staatspräsidenten bisher nicht in Kraft treten.