Bleiberecht – ja, aber mit vielen Einschränkungen

Jahrelang geduldete Ausländer können künftig ein Bleiberecht erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Die Regelung der Innenminister von Bund und Ländern vom November 2006 soll rund 100.000 der derzeit etwa 190.000 geduldeten Ausländer in Deutschland die Chance bieten, einen ordentlichen Aufenthaltstitel zu bekommen: Sie müssen als Kinderlose seit mindestens 8 Jahren im Land sein oder mit Kindern seit mindestens 6 Jahren. Können sie bis Ende September 2007 einen dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz und Deutschkenntnisse vorweisen, erhalten sie ein Aufenthaltsrecht. Es ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Außerdem benötigen sie eine ausreichend große Wohnung, für die Kinder den Nachweis des Schulbesuchs und einen Pass. Kein Bleiberecht erhalten Ausländer, die Straftaten begangen oder getrickst haben, um in Deutschland bleiben zu dürfen. HH