Billigtarif für Erntehelfer vereinbart

FRANKFURT/KASSEL dpa/taz | Für die rund 750.000 Beschäftigten der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau kommt der vom Bundestag beschlossene Mindestlohn von 8,50 Euro nicht schon 2015. Denn die Gewerkschaft IG Bau und die Arbeitgeberverbände haben sich am Donnerstag noch auf einen tariflichen Mindestlohn von 7,40 Euro im Westen und 7,20 Euro im Osten ab 2015 geeinigt. Die Tarifparteien nutzen die Anpassungszeit bis Ende 2017, die das Mindestlohngesetz erlaubt. Die Löhne sollen schrittweise auf bundeseinheitlich 8,60 Euro Anfang 2017 und 9,10 Euro ab 1. November 2017 steigen.