Doppel-Pass für Migranten erleichtert

BUNDESTAG Neues Staatsbürgerschafts-recht verabschiedet

BERLIN taz/afp/dpa | Für in Deutschland lebende Kinder ausländischer Eltern wird es künftig leichter, sowohl den ausländischen als auch den deutschen Pass zu behalten. Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts beschlossen.

Seit dem Jahre 2000 besitzen Kinder aus Zuwandererfamilien, die hier geboren wurden, automatisch zwei Staatsangehörigkeiten, die deutsche und die ihrer Eltern. Doch bisher mussten sie sich im Alter zwischen 18 und 23 Jahren entweder für die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern oder für die deutsche entscheiden. Nach dem neuen Recht erhalten junge Leute künftig automatisch einen Anspruch auf den Doppel-Pass, wenn sie mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hierzulande zur Schule gegangen sind. Auch ein deutscher Schulabschluss oder eine Berufsausbildung reichen aus. Nach Einschätzung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), werden von der neuen Regelungen ab dem Jahre 2018 jährlich 40.000 junge Menschen profitieren, vor allem in Deutschland lebende Türken.

Endlich werde den Betroffenen der Zwang zur Entscheidung zwischen zwei Staatsbürgerschaften abgenommen, sagte der SPD-Innenexperte Rüdiger Veit. Die Opposition kritisierte, dass die Optionspflicht nur für junge Leute abgeschafft wird, die in Deutschland aufgewachsen sind. Diejenigen, die in der Vergangenheit aufgrund des Optionszwanges ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren hätten, blieben faktisch von der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen, rügten die Grünen. BD